Kommunen dürfen nach Investitionen in Straßen oder Leitungen die Anlieger nicht beliebig spät zur Kasse bitten. Dieser sogenannte Vorteilsausgleich ist vielmehr “nur zeitlich begrenzt zulässig”, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss entschied. Es verwarf damit eine Regelung für kommunale Abgaben in Bayern. (Az: 1 BvR 2457/08)
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